Ganztagesgrundschule in Wahlform
Während der Faschingsferien findet keine reguläre Ferienbetreuung statt.
Es besteht weiterhin nur für am Arbeitsplatz unabkömmliche Familien und alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit Ihre Kinder zur Ferienbetreuung anzumelden. Dabei gilt die kostenpflichtige Buchung von Ferienbetreuung als Voraussetzung.